Verkehrswertgutachten

Ich biete Ihnen die Erstellung verschiedener Gutachten bzgl. der Bewertung Ihrer Immobilie bzw. ihres Grundstückes.

Seit mehr als 22 Jahren arbeite ich unter anderem als Gutachter und Sachverständiger für das Amtsgericht Hof.

Mit über 600 erstellten Verkehrswertgutachten für Gerichte, Firmen und Privatpersonen bzgl. der Wertermittlung bebauter und unbebauter Grundstücke können Sie auf mein Fachwissen bauen.

Gründe für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens:

- der Kauf oder Verkauf einer Immobilie (Immobilienbewertung)

- Scheidungsangelegenheiten

- Ermittlung des Anfangsvermögens bei Ehehschließungen mit Ehevertrag

- Erbschafts- bzw. Schenkungfälle oder Übertragung (Erbfälle*)

- Neueinstufung für Finanzämter (Neueinstufung bei Überbewertung)

- Feststellung von Betriebsvermögen

- private Vermögensübersicht

- gerichtliche Streitfälle

 

* Bei Erbfällen ist der Wert der Immobilie hinsichtlich der Erbschaftssteuer von großer Bedeutung. Durch die Erbschaftssteuerreform vom 01.01.2009 werden Grundstücke und Immobilien nach neuen Vorgaben durch die Finanzbehörde bewertet. Der Eigentümer muss sich aber mit der (vereinfachten) Bewertung durch das Finanzamt nicht abfinden. Nach § 198 des Bewertungsgesetztes besteht für jeden Grundstückseigentümer die Möglichkeit zum "Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts". Dieser Nachweis ist in der Regel durch ein Sachverständigengutachten zum Immobilienwert zu erbringen.

Kosten für die Erstellung eines Privatgutachtens

Bei einem Privatgutachten gilt die freie Honorarvereinbarung, welche sich am Arbeitsaufwand, der Objektgröße und dem Ausarbeitungsrahmen orientiert.

 

Die freie Honorarvereinbarung orientiert sich heute teilweise an der alten Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, (HOAI) § 34 Wertermmittlung.

Seit dem 18.08.2009 gilt die neue HOAI 2009, in welcher die Kosten für Gutachten und Wertermittlungen nicht mehr geregelt sind. 

Das Honorar für Sachverständige bzw. Wertgutachten sind seither frei vereinbar.

 

Bei einem persönlichen Gespräch mit einer Erörterung des Aufragsumfanges und der durch mich zu erbringenden Leistungen kann ich Ihnen die entstehenden Kosten für ein Verkehrswertgutachten benennen und erklären.

 

Mit besten Grüssen

 

André Gebhardt

Hier finden Sie uns:

IBN- Immobilien

Dipl.- Ing. (FH)

André Gebhardt
Bismarckstr. 3
95028 Hof

 

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